Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt nafim.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir (NAFIM – Servicestelle nachhaltig finanzieren im Mittelstand, c/o BAUM e.V.) sind bemüht, unseren Webauftritt im Einklang mit den Anforderungen der Barrierefreiheit zugänglich zu machen. Maßgeblich orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie an den einschlägigen Anforderungen der BITV 2.0 / EN 301 549.

Der Webauftritt ist derzeit teilweise mit den Anforderungen vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend genannten Inhalte sind aktuell nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

  1. Alternativtexte für Bilder und Grafiken
    Einige Bilder verfügen über zu allgemeine Alternativtexte (z. B. „Image“) oder Platzhalter-/Dateinamen. Bei informativen Bildern kann dies die Nutzung mit Screenreadern einschränken.
  2. Bedienelemente/Links ohne aussagekräftige Beschriftung
    Teilweise werden Symbole oder sehr kurze/unklare Linktexte verwendet, die Assistiven Technologien nicht ausreichend Kontext geben.
  3. Inhaltliche/strukturelle Unschärfen (Listen/Platzhalter)
    Einzelne Inhaltsbereiche enthalten leere Aufzählungspunkte bzw. Platzhalter, was die Verständlichkeit – insbesondere für Screenreader – beeinträchtigen kann.

Wir arbeiten daran, diese Punkte schrittweise zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.02.2026 erstellt.
Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung (redaktionelle und technische Sichtprüfung zentraler Seitenbereiche).

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf nafim.de aufgefallen? Dann freuen wir uns über Ihre Nachricht.

Kontakt (barrierefreie Zugänglichkeit):
NAFIM – Servicestelle nachhaltig finanzieren im Mittelstand (c/o BAUM e.V.)
Osterstraße 58, 20259 Hamburg
E-Mail: kontakt@nafim.de

Bitte beschreiben Sie möglichst:

  • die betroffene Seite (URL),
  • das verwendete Endgerät/Browser,
  • ggf. die eingesetzte assistive Technologie (z. B. Screenreader),
  • und was genau nicht funktioniert.

Durchsetzungs-/Schlichtungsverfahren (Hinweis)

Sofern ein gesetzliches Schlichtungs-/Durchsetzungsverfahren auf Ihren Fall anwendbar ist (abhängig von Zuständigkeit und Rechtsgrundlage), können Sie – nach Kontaktaufnahme mit uns – ein entsprechendes Verfahren anstoßen. Wir unterstützen Sie dabei, die passende Stelle zu finden.